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Persönliches Erscheinungsbild
Grundregeln für Aussehen und Hygiene
Frauen
Frisur
- Gepflegter Haarschnitt
- Haare immer zusammengenommen (Rossschwanz, Chignon, Zopf)
- Gesicht frei (keine hängenden Strähnen)
- Klammern in gedeckten Farben
- Keine ausgefallenen Pins
Make-up
Hände
- Saubere Hände und gepflegte Nägel
- Naturfarbener Nagellack erlaubt
- Für das Pflegepersonal gilt aus hygienischen Gründen : Nagellack verboten
Foulard/krawatte
- Foulard sorgfältig und elegant gefaltet
- Kragen innen oder aussen
- Das Foulard kann über dem Hemd oder um den Hals getragen werden
- Hier verschiedene Möglichkeiten, das Foulard zu tragen :
Schuhe
- Nur dunkle Schuhe (weisse für das Pflegepersonal)
- Geschlossene, bequeme, elegante Schuhe, die zur Berufskleidung passen
- Immer makellos, sauber, gepflegt und poliert
- Maximale Absatzhöhe für Frauen : 7 cm
Socken
- Strumpfhosen in Naturfarbe oder Schwarz mit maximal 20 DEN zu Jupes (nicht zu blickdicht)
- Schwarze Socken (weisse für das Pflegepersonal)
Gürtel
- Gürtelfarbe passend zur Berufskleidung
- Dunkles Leder mit dezenter und eleganter Schnalle
Männer
Frisur
Bart
- Tägliche Rasur obligatorisch
- Bart ausschliesslich im administrativen Beriech erlaubt
- Bart gepflegt und sorgfältig geschnitten
- Kein Zwei- oder Dreitagebart
Hände
- Saubere Hände und gepflegte Nägel
Schuhe
- Nur dunkle Schuhe (weisse für das Pflegepersonal)
- Geschlossene, bequeme, elegante Schuhe, die zur Berufskleidung passen
- Immer makellos, sauber, gepflegt und poliert
Socken
- Ausschliesslich schwarze Socken (weisse für das Pflegepersonal)
Gürtel
- Tragen eines Gürtels obligatorisch zu den Hosen
- Gürtelfarbe passend zur Berufskleidung
- Dunkles Leder mit dezenter und eleganter Schnalle
Männer und Frauen
Persönlicher Badge
- Der Badge ist integraler Bestandteil der Kleidung bei der Arbeit
- Er kann links auf der Brust getragen werden oder um den Hals
Anstecknadel
- Die Swiss Medical Network Anstecknadel wird auf der linken Seite der Berufskleidungsjacke getragen
Schmuck und Tätowierungen
- Dezente Halsketten, Armbänder und Ringe
- Keine hängenden Ohrringe
- Keine Ohrringe bei Männern
- Sichtbare Piercings und Tätowierungen sind strikt verboten
- Für Küchenpersonnel, Pflege- und Therapiepersonal gilt aus hygienischen Gründen: kein Schmuck, ausser einem Ring ohne Stein und mit glatter Oberfläche
Parfum
Zigaretten
- Ausschliesslich während den Pausen und an den dafür vorgesehenen Orten
- Vor der Rückkehr an die Arbeit sind die Zähne zu putzen und die Hände zu waschen
Geruch
- Deodorants und Antitranspirant-Produkte sind eine schnelle und wirksame Lösung, um unangenehme Körpergerüche zu eliminieren
- Regelmässig die Zähne putzen und wenn nötig Pfefferminzpastillen verwenden
Berufskleidung
Zuständigkeit und Kompetenzen
- Die Berufskleider sind Eigentum der Klinik.
- Sie sind ausschliesslich für den internen Gebrauch in der Klinik bestimmt.
- Die Mitarbeitenden sind verantwortlich für den Zustand der Berufskleidung und deren regelmässige Reinigung (Rückgabe schmutziger Kleidung an die Wäscherei).
- Die Kosten der internen Reinigung der Berufskleidung wird von der Klinik zweimal pro Monat übernommen (einmal pro Woche für Hemden und Blusen).
- Die Uniform muss sauber und makellos sein.
- Für Frauen: weisse oder hautfarbene Unterwäsche.
Workfashion
Klicken Sie auf die nachstehenden Bilder für Informationen zu den Berufskleidungen der verschiedenen Bereiche.