Persönliches Erscheinungsbild

Grundregeln für Aussehen und Hygiene

Frauen

Frisur
  • Gepflegter Haarschnitt
  • Haare immer zusammengenommen (Rossschwanz, Chignon, Zopf)
  • Gesicht frei (keine hängenden Strähnen)
  • Klammern in gedeckten Farben
  • Keine ausgefallenen Pins
Make-up
  • Dezentes Make-up
 
Hände
  • Saubere Hände und gepflegte Nägel
  • Naturfarbener Nagellack erlaubt
  • Für das Pflegepersonal gilt aus hygienischen Gründen : Nagellack verboten

 
Foulard/krawatte
  • Foulard sorgfältig und elegant gefaltet
  • Kragen innen oder aussen
  • Das Foulard kann über dem Hemd oder um den Hals getragen werden
  • Hier verschiedene Möglichkeiten, das Foulard zu tragen :

        

 

          

Schuhe
  • Nur dunkle Schuhe (weisse für das Pflegepersonal)
  • Geschlossene, bequeme, elegante Schuhe, die zur Berufskleidung passen
  • Immer makellos, sauber, gepflegt und poliert
  • Maximale Absatzhöhe für Frauen : 7 cm
Socken
  • Strumpfhosen in Naturfarbe oder Schwarz mit maximal 20 DEN zu Jupes (nicht zu blickdicht)
  • Schwarze Socken (weisse für das Pflegepersonal)
Gürtel
  • Gürtelfarbe passend zur Berufskleidung
  • Dunkles Leder mit dezenter und eleganter Schnalle

Männer

Frisur
  • Kurze, gepflegte Haare
Bart
  • Tägliche Rasur obligatorisch
  • Bart ausschliesslich im administrativen Beriech erlaubt
  • Bart gepflegt und sorgfältig geschnitten
  • Kein Zwei- oder Dreitagebart
 
Hände
  • Saubere Hände und gepflegte Nägel
Schuhe
  • Nur dunkle Schuhe (weisse für das Pflegepersonal)
  • Geschlossene, bequeme, elegante Schuhe, die zur Berufskleidung passen
  • Immer makellos, sauber, gepflegt und poliert
Socken
  • Ausschliesslich schwarze Socken (weisse für das Pflegepersonal)
Gürtel
  • Tragen eines Gürtels obligatorisch zu den Hosen
  • Gürtelfarbe passend zur Berufskleidung
  • Dunkles Leder mit dezenter und eleganter Schnalle

Männer und Frauen

Persönlicher Badge
  • Der Badge ist integraler Bestandteil der Kleidung bei der Arbeit
  • Er kann links auf der Brust getragen werden oder um den Hals

  

 
Anstecknadel
  • Die Swiss Medical Network Anstecknadel wird auf der linken Seite der Berufskleidungsjacke getragen
Schmuck und Tätowierungen
  • Dezente Halsketten, Armbänder und Ringe
  • Keine hängenden Ohrringe
  • Keine Ohrringe bei Männern
  • Sichtbare Piercings und Tätowierungen sind strikt verboten
  • Für Küchenpersonnel, Pflege- und Therapiepersonal gilt aus hygienischen Gründen: kein Schmuck, ausser einem Ring ohne Stein und mit glatter Oberfläche
Parfum
  • Leicht und dezent
Zigaretten
  • Ausschliesslich während den Pausen und an den dafür vorgesehenen Orten
  • Vor der Rückkehr an die Arbeit sind die Zähne zu putzen und die Hände zu waschen
Geruch
  • Deodorants und Antitranspirant-Produkte sind eine schnelle und wirksame Lösung, um unangenehme Körpergerüche zu eliminieren
  • Regelmässig die Zähne putzen und wenn nötig Pfefferminzpastillen verwenden

 

Berufskleidung

Zuständigkeit und Kompetenzen

  • Die Berufskleider sind Eigentum der Klinik.
  • Sie sind ausschliesslich für den internen Gebrauch in der Klinik bestimmt.
  • Die Mitarbeitenden sind verantwortlich für den Zustand der Berufskleidung und deren regelmässige Reinigung (Rückgabe schmutziger Kleidung an die Wäscherei).
  • Die Kosten der internen Reinigung der Berufskleidung wird von der Klinik zweimal pro Monat übernommen (einmal pro Woche für Hemden und Blusen).
  • Die Uniform muss sauber und makellos sein.
  • Für Frauen: weisse oder hautfarbene Unterwäsche.

Workfashion

Für weitere Informationen über Bestellungen und Rückgaben von Workfashion-Kleidung (Rezeption / Gastronomie / Physio-Polos / Technik) klicken Sie auf das folgende Logo :

 

Klicken Sie auf die nachstehenden Bilder für Informationen zu den Berufskleidungen der verschiedenen Bereiche.